Rezeptzuzahlung im Jahre 2003


Hier finden Sie die aktuellen Rezept-
und Notdienstgebühren


Rezeptgebühren: N1=4,00 Euro
N2=4,50 Euro
N3=5,00 Euro
Notdienstgebühr: =1,53 Euro

Eine Doppelpackung, wie Sie es z.B. häufig
bei Augentropfen/Augensalben oder
Salbe/Zäpfchen finden kostet sie meist 2xN1 also 8,00 Euro

Zuzahlung bei Verbandmitteln

4,- € unabhängig von der Menge.

Zuzahlung bei Hilfsmitteln

20 % des von der Krankenkasse zu erstattenden Betrages bei Bandagen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie oder orthopädischen Einlagen


Befreiung von Zuzahlungen bei

Arznei-, Verband-, und Heilmitteln und Fahrtkosten

Kinder unter 18 Jahren

Kinder unter 18 Jahren sind generell von allen genannten Zuzahlungen befreit, außer bei kieferorthopädischer Behandlung und Fahrkosten.

Vollständige Befreiung wegen geringer Einnahmen (Sozialklausel)

Voraussetzung: monatliches Bruttoeinkommen übersteigt nicht 938,00 €.
Antrag bei der Krankenversicherung stellen!
Der Betrag erhöht sich um 351,75€ für den ersten im gemeinsamen Haushalt lebenden Angehörigen, für jeden weiteren Angehörigen um 234,50€.

Teilweise Befreiung bei häufig anfallenden Zuzahlungen (Überforderungsklausel)

Übersteigen während eines Kalenderjahres die Zuzahlungen die Belastungsgrenze, d.h.
2 % des jährlichen Bruttoeinkommens, muss die Krankenkasse die Kosten, um die die Grenze überschritten wurde, übernehmen.
Antrag bei der Krankenversicherung stellen!

Besondere Regelung für chronisch Kranke

Für Versicherte, die wegen derselben Erkrankung in Dauerbehandlung sind und ein Jahr lang Zuzahlungen in Höhe von mindestens 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens geleistet haben, entfallen die Zuzahlungen ab dem 2. Jahr vollständig.

Die Befreiung gilt für alle anfallenden Zuzahlungen. Nicht nur für die Zuzahlungen im Zusammenhang mit der chronischen Erkrankung.

Nur der chronisch Kranke, nicht aber seine Familienangehörigen, sind befreit.
Antrag bei der Krankenversicherung stellen!

Nachweis der geleisteten Zuzahlungen

Sammeln Sie Quittungen für Ihre Zuzahlungen, oder lassen Sie sich bei uns eine Zuzahlungsübersicht ausdrucken.

Mit Hilfe dieser Zuzahlungsübersicht brauchen Sie die Kassenbelege nicht mehr mühsam zu sammeln. Sie können dann bei der Krankenkasse oder beim Finanzamt die Zuzahlungsübersicht vorlegen.