| Rezeptzuzahlung im Jahre 2003 Hier finden Sie die aktuellen Rezept-
Eine Doppelpackung, wie Sie es z.B. häufig |
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| Zuzahlung bei Verbandmitteln 4,- € unabhängig von der Menge. Zuzahlung bei Hilfsmitteln 20 % des von der Krankenkasse zu erstattenden Betrages bei Bandagen, Hilfsmittel zur Kompressionstherapie oder orthopädischen Einlagen
Arznei-, Verband-, und Heilmitteln und Fahrtkosten
Kinder unter 18 Jahren Kinder unter 18 Jahren sind generell von allen genannten Zuzahlungen befreit, außer bei kieferorthopädischer Behandlung und Fahrkosten. Vollständige Befreiung wegen geringer Einnahmen (Sozialklausel) Voraussetzung: monatliches Bruttoeinkommen übersteigt nicht 938,00 €. Teilweise Befreiung bei häufig anfallenden Zuzahlungen (Überforderungsklausel) Übersteigen während eines Kalenderjahres die Zuzahlungen die Belastungsgrenze, d.h. Besondere Regelung für chronisch Kranke Für Versicherte, die wegen derselben Erkrankung in Dauerbehandlung sind und ein Jahr lang Zuzahlungen in Höhe von mindestens 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens geleistet haben, entfallen die Zuzahlungen ab dem 2. Jahr vollständig. Die Befreiung gilt für alle anfallenden Zuzahlungen. Nicht nur für die Zuzahlungen im Zusammenhang mit der chronischen Erkrankung. Nur der chronisch Kranke, nicht aber seine Familienangehörigen, sind befreit. Nachweis der geleisteten Zuzahlungen Sammeln Sie Quittungen für Ihre Zuzahlungen, oder lassen Sie sich bei uns eine Zuzahlungsübersicht ausdrucken. Mit Hilfe dieser Zuzahlungsübersicht brauchen Sie die Kassenbelege nicht mehr mühsam zu sammeln. Sie können dann bei der Krankenkasse oder beim Finanzamt die Zuzahlungsübersicht vorlegen. |
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