Was ist ein Festbetrag?


Wer hat sich nicht schon einmal über die krummen Beträge gewundert, die ab und zu als Zuzahlung zu einem verschriebenen Arzneimittel verlangt werden. Das die Zuzahlung abhängig von der Packungsgröße ist, weiß inzwischen fast jeder. Wie aber kommt es, dass man für einige Arzneimittel € 4,48 oder € 7,37 zuzahlen muss? Das liegt daran, dass für einige Arzneimittelgruppen vom Gesetzgeber sogenannte Festbeträge festgelegt worden sind. Alle Arzneimittel werden dann nur noch bis zu diesem gesetzlich festgelegten Betrag von den Krankenkassen erstattet. Den Differenzbetrag zwischen dem Festbetrag und dem tatsächlichen Preis des Medikamentes muss der Patient selbst zahlen, und zwar oft sogar auch dann noch, obwohl er von der Zuzahlung befreit ist.



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