Ohne Rezept!

Wem ist das nicht schon passiert, man ist in der Apotheke und will ein bestimmtes Medikament - aber leider, es ist verschreibungspflichtig; es darf also nur mit einem ärztlichen Rezept abgegeben werden. Dabei spielt es übrigens keine Rolle, ob das Arzneimittel vom Patienten selbst bezahlt wird oder ob die Kosten von den Krankenkassen übernommen werden. Welche Arzneistoffe verschreibungspflichtig sind, bestimmt der Gesetzgeber. Das dient in erster Linie dem Schutz des Patienten. Nur wenn ein Medikament lange genug erprobt ist, man seine Nebenwirkungen kennt und die Anwendung, auch ohne ärztliche Überwachung, sicher ist, entläßt der Gesetzgeber es aus der Verschreibungspflicht. Haben Sie also Verständnis, wenn der Apotheker ein verschreibungspflichtiges Medikament nicht abgeben darf. Für leichtere Erkrankungen gibt es oft auch eine gut wirksame frei verkäufliche Alternative



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